Allgemeine Reisebedingungen


Seit 1. Juli 2018 gilt das neue Reisevertragsrecht mit einigen Neuerungen und Änderungen. Bei der Anmeldung erhält der Kunde die Reisebedingungen für die Pauschalreise, die über die Rechte informiert.
Die im Folgenden angegebenen Ziffern beziehen sich auf die seit 1. Juli 2018 geltende Gesetzesfassung und Vorschriften gem. §651a-y BGB und der Art. 250 und § 252 EGBGB.
Bei Gruppenreisen ist eine Mindestteilnehmerzahl bei der jeweiligen Ausschreibung angegeben um Qualität und Preis zu halten. Näheres zur Absagefrist vor Reisebeginn ist unter Punkt 9 nachzulesen. Im Punkt 19 der Reisebedingungen sind Informationen zum Datenschutz nach der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) enthalten.
Unter Punkt 18 stehen die Erläuterungen zur Eignung der Reisen im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter Mobilität unter Inklusion und Barrierefreiheit.


1. Reisevertragsabschluss
Ein Vertrag kommt nach der gesetzlichen Regelung erst zu dem Zeitpunkt zustande, in dem verbindliche Vertragserklärungen beider Seiten, Angebot und deckungsgleiche Annahme, vorliegen. Die Annahmeerklärung muss rechtzeitig erfolgen.
Die Reisebeschreibung im Katalog, Rundschreiben oder Internet (im Folgenden „Ausschreibung“) ist kein Angebot im Rechtssinn, sondern geht den Vertragserklärungen voraus (invitatio ad offerendum). Typischerweise stellt die formfreie Anmeldung des Kunden das Angebot auf Abschluss eines Reisevertrages dar, an das der Kunde bis zum Zugang einer deckungsgleichen Reisebestätigung durch Elfriede Klein Kulturreisen - Felsberg wie folgt „Elfriede Klein Reisen“ bis maximal 14 Tage ab Anmeldung gebunden ist. Eine Computerreservierung oder sonstige erstellte Vormerkungs-, Anmeldungs- oder Optionsbestätigung ersetzt diese Reisebestätigung nicht, sie dokumentiert lediglich den Inhalt der Anmeldung. Reisebüros sind nicht bevollmächtigt, vom Inhalt der Ausschreibung, der Reisebedingungen oder der Reisebestätigung abweichende Zusicherungen oder Vereinbarungen vorzunehmen. Bei einer Reiseanmeldung ab dem 7. Tag vor dem Reisetermin verlangt Elfriede Klein Reisen eine Verwaltungsgebühr von € 40,– .


2. Widerrufsrecht
Ein Widerrufsrecht nach den §§ 312 ff. BGB besteht für Reiseverträge nur dann, wenn diese Verträge außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden sind und auch nur dann, wenn die entsprechenden mündlichen Verhandlungen nicht auf vorhergehender Terminvereinbarung durch den Kunden als Verbraucher geführt wurden. Ansonsten gelten die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsregelungen, siehe unten.

 

3. Ausführendes Luftfahrtunternehmen
Die EU Verordnung Nr. 2111/2005
vom 14.12.2005 verpflichtet Reiseveranstalter und Vermittler von Reisen und Beförderungsverträgen, Kunden über die Identität der ausführenden Fluggesellschaft vor der vertraglichen Flugbeförderungsleistung zu unterrichten, sobald diese feststeht. Steht die Flugbeförderungsleistung bei Anmeldung noch nicht fest, ist vorerst die wahrscheinlich ausführende Fluggesellschaft anzugeben. In diesem Fall ist bei Wechsel der Fluggesellschaft der Kunde unverzüglich zu unterrichten.


4. Vertragsleistungen
Der Vertragsinhalt ergibt sich aus den Erklärungen bei Vertragsschluss und den in Bezug genommenen Dokumenten, die in der Reisebestätigung zusammengefasst sind. Besondere Vereinbarungen mit Elfriede Klein Reisen, die aus Beweisgründen nur in Textform Gültigkeit haben, gelten vorrangig Unternehmungen, die in den vertraglichen Vereinbarungen als „Gelegenheit“, „Möglichkeit“ oder „Einladung“ bezeichnet werden, sind nicht Bestandteil der geplanten vertraglichen Leistungen, evtl. entstehende Mehrkosten sind nicht im Reisepreis enthalten. Soweit Elfriede Klein Reisen gemäß den vertraglichen Vereinbarungen die Beantragung von Visa oder ähnlichen Dokumenten übernimmt, erfolgt dies als sog. Geschäftsbesorgung im Auftrag des Kunden. Die Erteilung von Visa durch die zuständigen Behörden ist nicht Bestandteil der Leistungsverpflichtung von Elfriede Klein Reisen.


5. Zahlung und Sicherungsschein
Im Falle, dass Reiseleistungen infolge von Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz des Reiseveranstalters ausfallen, ist über den Sicherungsschein die Rückzahlung des gezahlten Reisepreises abgesichert. Nach Reiseantritt zusätzlich notwendige Aufwendungen für die Rückreise sind ebenso abgesichert. Zahlungen auf den Reisepreis werden nur bei Vorlage des Sicherungsscheines geleistet. Mit Zugang der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 20% fällig. Der restliche Reisepreis wird am 30. Tag vor Reiseantritt bzw. bei späterer Buchung bei Erhalt der Reiseunterlagen fällig.
Zeitgleich mit der Anzahlung sind die fälligen Prämien für vermittelte Versicherungen in voller Höhe auszugleichen. Bei unvollständiger Zahlung des fälligen Reisepreises besteht kein Anspruch auf Erbringung der Reiseleistung durch Elfriede Klein Reisen.


6. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsabschluss
Elfriede Klein Reisen behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen eine Änderung des Programms vorzunehmen und den Reisenden darüber in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder ein kostenloser Rücktritt angeboten. Elfriede Klein Reisen haftet nicht, sollte sich die Besetzung einer Veranstaltung (Theater, Konzert etc.) ändern; solche Angaben sind in der Ausschreibung stets unverbindlich. Sagt ein Künstler ab, haftet Elfriede Klein Reisen hierfür nicht. Elfriede Klein Reisen behält sich vor, die ausgeschriebenen und mit der Buchung bestätigten Preise im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Visa, Hafen oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse, in dem Umfang zu ändern, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung unterrichtet Elfriede Klein Reisen den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20Tage vor Reiseantritt. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig. Bei Preiserhöhungen um mehr als 8% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, kostenlos vom Vertrag zurückzutreten oder auf eine andere Reise umzubuchen. Dies trifft nicht zu, wenn eine Busreise in eine Bahnreise (2. Klasse) gewandelt wird oder Teile der Reise, wie Anfahrten zu Veranstaltungen und Führungen mit Taxis oder öffentlichen Verkehrsmitteln stattfinden. Elfriede Klein Reisen behält sich vor, Hoteländerungen in gleicher Kategorie vorzunehmen. Der Kunde ist nicht berechtigt vom Reisevertrag zurückzutreten, wenn sich die ausgeschriebene Reiseleitung ändert. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises bzw. Neuberechnung verlangen, soweit eine begehrte Senkung sich unmittelbar aus einer nach Vertragsschluss erfolgten Änderung o.g. Positionen ergibt und dies zu niedrigeren Kosten für Elfriede Klein Reisen führt. Soweit für Elfriede Klein Reisen dadurch Verwaltungskosten entstehen, können diese in tatsächlich entstandener Höhe vom errechneten Ermäßigungs- bzw. Erstattungsbetrag abgezogen werden. Sie sind auf Verlangen des Kunden nachzuweisen.


7. Rücktritt des Kunden, Umbuchung, Zusätze
Nach § 651h Abs. 3 BGB hat der Kunde das Recht zum kostenfreien Rücktritt unter den Voraussetzungen der Ziffer 6 (Preiserhöhung über 8%) oder bei erheblicher Änderung eines wesentlichen Bestandteils der Reiseleistung sowie bei erheblicher Beeinträchtigung bei der Durchführung der Pauschalreise bzw. der Personenbeförderung an den Bestimmungsort aufgrund unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe. Der Rücktritt des Kunden vor Reiseantritt ist jederzeit möglich, zieht jedoch einen Entschädigungsanspruch nach sich, wie unten angegeben. Soweit nicht einzelvertraglich etwas anderes bestimmt wird, gelten hierfür die nach den Vorgaben des § 651h Satz 1 BGB ermittelten nachstehenden Entschädigungspauschalen als vereinbart:


a) Flug und Bahnreisen
bis inkl. 70. Tag vor Reisebeginn                 15%
ab 69. bis inkl. 40.Tag vor Reisebeginn      25%
ab 39. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn     50%
ab 21. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn        60%
ab 7. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn           80%
ab2. Tag vor Reisebeginn und Nichtantritt  90%


b) Busreisen, Reisen ohne Anreise
bis inkl. 40. Tag vor Reisebeginn                   15%
ab 39. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn       25%
ab 21. bis inkl.15. Tag vor Reisebeginn        50%
ab 14. bis inkl. 8. Tag vor Reisebeginn          60%
ab 7. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn            80%
ab 2. Tag vor Reisebeginn und Nichtantritt   90%


c) Theater, Konzert oder Veranstaltungskarten, die im Reisepreis enthalten oder extra als Mehrpreis ausgewiesen sind, sind bei Reisebuchung verbindlich. Die Stornokosten für die Karten betragen in diesem Fall zusätzlich zu den Stornogebühren für die Reise ab Buchung 100%.
Eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen berechtigen den Reisenden nicht zum Rücktritt von der Reise. Bei Stornierung eines halben Doppelzimmers verpflichtet sich der reisende Teilnehmer zur Übernahme des entsprechenden Einzelzimmerzuschlages. Die Berechnung des Entschädigungsbetrags erfolgt entsprechend dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung sowie prozentual aus dem Gesamtreisepreis des betroffenen Kunden. Elfriede Klein Reisen ist auf Verlangen des Reisenden verpflichtet, die Höhe der Entschädigung zu begründen. Werden auf Wunsch des Kunden nach Buchung der Reise für einen Termin innerhalb des zeitlichen Geltungsbereiches der Reiseausschreibung Änderungen hinsichtlich des Reisezieles, des Ortes, des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart vorgenommen (Umbuchungen), berechnet Elfriede Klein Reisen bis zum 36. Tag vor Reisebeginn eine Umbuchungsgebühr von € 40,–. Voraussetzung jeder Umbuchung ist die Verfügbarkeit der Leistung. Umbuchungen, die nach dieser Frist erfolgen, sind nur als Rücktritt mit nachfolgender Neuanmeldung möglich. Innerhalb einer angemessenen Frist, jedoch im Regelfall nicht später als sieben Tage vor Beginn der Reise, kann der Kunde verlangen, dass ein von ihm benannter Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Hierfür wird eine Bearbeitungsgebühr von € 40,– erhoben. Außerdem hat der Kunde die durch die Ersatzperson ggf. entstehenden Mehrkosten zu tragen. Elfriede Klein Reisen kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Dritte den vertraglichen Reiseerfordernissen nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Nach Eintritt in den Vertrag haften ursprünglicher und neuer Reiseteilnehmer gemeinsam als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt tatsächlich entstehenden Mehrkosten, die nur in angemessenem Umfang gefordert werden dürfen. Der ursprüngliche Reiseteilnehmer erhält einen entsprechenden  Kostennachweis.
Fallen durch vom Kunden zu vertretende Umstände ohne mitwirkendes Verschulden durch Elfriede Klein Reisen bei Vorbereitung oder Durchführung der Reise zusätzliche Kosten für Vertragsleistungen an, z. B. aufgrund erforderlicher kostenpflichtiger Flugreservierungs- / Ticketänderung bei fehlerhafter Namensangabe des Kunden, verlangt Elfriede Klein Reisen, dass der Kunde diese ersetzt. Zahlungspflicht und Fälligkeit hinsichtlich der Rücktrittsentschädigung sind unabhängig von Erstattungspflichten durch eine Reiserücktrittversicherung. Die Versicherungsprämie ist nicht erstattbar.


8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen zwingenden Gründen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, so behält Elfriede Klein Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. Er wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung ersparter Aufwendungen bemühen. Elfriede Klein Reisen weist ausdrücklich darauf hin, dass er mit seinen Bemühungen keine Vertragspflicht eingeht.


9. Absagevorbehalt bei Mindestteilnehmerzahl
Wird eine in der Ausschreibung oder im Inhalt des Reisevertrages festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann Elfriede Klein Reisen bis spätestens am 21. Tag vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird Ihnen unverzüglich zugeleitet. Sie erhalten den eingezahlten Reisepreis sowie die Versicherungsprämie umgehend zurück. Ein Rücktrittsrecht von Elfriede Klein Reisen besteht nicht, wenn es die dazu führenden Umstände zu vertreten hat, wenn es diese Umstände nicht nachweisen kann oder wenn es nicht versucht hat, dem Reisenden ein Ersatzangebot zu unterbreiten.


10. Reiseausschluss aufgrund besonderer Umstände
Elfriede Klein Reisen kann vor Reiseantritt und während der Reise aus wichtigem Grund den Kunden von der Teilnahme an der Reise ganz oder teilweise ausschließen, soweit die Teilnahme des Kunden an der Reise für Elfriede Klein Reisen aus Gründen der Sphäre des Kunden unzumutbar ist. Dies kann insbesondere vorliegen, wenn der Reiseablauf vom Kunden auch nach Abmahnung nachhaltig gestört oder gefährdet wird. Reiseleiter sind von Elfriede Klein Reisen zum Ausspruch der hierzu erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt. Kündigt Elfriede Klein Reisen, so behält es den Anspruch auf den Reisepreis; es muss jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen anrechnen, einschließlich der ihm von den Leistungsträger gutgebrachten Beträge.


11. Kündigung infolge höherer Gewalt und besonderer Umstände
Bei Kündigung des Reisevertrages in Fällen Höherer Gewalt wird auf § 651j BGB hingewiesen. Dieser hat folgenden Wortlaut:


„(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe dieser Vorschrift kündigen.


(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so findet die Vorschrift des § 651e Abs. 3 Satz 1 und 2, Abs. 4Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.“ Hinweise hierzu erhält man auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder dort auch telefonisch.


12. Haftungsbeschränkung
Die Haftung des Reiseveranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden nicht schuldhaft herbeigeführt wird. Weitere Haftungsbeschränkungen können sich gemäß §651p BGB aus internationalen Übereinkommen oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften ergeben.


13. Deliktische Schadensersatzansprüche
Für alle gegen Elfriede Klein Reisen gerichteten Schadensersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Möglicherweise darüber hinaus gehende Ansprüche nach dem Montrealer Abkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz (z.B. Reisegepäck) bleiben von der Beschränkung unberührt. Elfriede Klein Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen und Sachschäden in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Ausflüge, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen, wenn diese Leistungen ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass sie für den Reisenden erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise sind). Ein Schadensersatzanspruch gegen den Reiseveranstalter ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen beruhender gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.


14. Rechte und Mitwirkungspflicht des Reisenden
Der Reisende ist verpflichtet, bei evtl. auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Ist die Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich den Leistungsträgern und/oder Elfriede Klein Reisen mitgeteilt werden. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Zur Abgabe rechtsverbindlicher Erklärungen für Elfriede Klein Reisen ist die Reiseleitung dagegen nicht befugt. Zum Recht auf Kündigung und weiteren Einzelheiten von Minderung und Schadensersatz siehe § 65 1k bis § 65 1o BGB.


15. Rechte und Pflichten der Reiseleitung
Die Reiseleitung ist beauftragt, während der Reise Mängel anzuzeigen, entgegenzunehmen und für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich und erforderlich ist. Sie ist nicht befugt oder bevollmächtigt, Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz mit Wirkung gegen Elfriede Klein Reisen anzuerkennen oder entgegenzunehmen. Ebenso ist sie beauftragt, dem Kunden den von Elfriede Klein Reisen nach § 651q BGB geschuldeten angemessenen Beistand zu gewähren, sollte der Kunde während der Reise in Schwierigkeiten geraten. Zu den sonstigen Befugnissen der Reiseleitung verweisen wir auf Ziffer 11.


16. Ausschlussfrist und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Elfriede Klein Reisen geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden ist. Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung von Reiseleistungen des Kunden verjähren nach zwei Jahren. Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte.


17. Pass-, Visa-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass, Visa, Zoll, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese nach der Buchung geändert werden sollten. Sofern es Elfriede Klein Reisen möglich ist, wird es den Kunden von wichtigen Änderungen der in der Reiseausschreibung wiedergegebenen allgemeinen Vorschriften vor Antritt der Reise verständigen.


18. Inklusion und Barrierefreiheit
Auf einer Elfriede Klein Reise werden diverse Transportmittel wie Flüge, Busse, Taxis, Boote oder Jeeps genutzt. Übernachtungen in landesspezifisch unterschiedlichen Unterkünften der 3 bis 5 Sterne Kategorie Hier sind die Standards weltweit unterschiedlich. In der Regel sind bei den Reisen Besichtigungen eingeschlossen, die mitunter auch über nicht befestigte Wege führen. Da es weder im öffentlichen Raum noch bei den Transportmitteln und Unterkünften durchgängig Barrierefreiheit garantiert werden kann, sind die ausgeschriebenen Reisen für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und anderen Behinderungen oder Handicaps im Allgemeinen nicht geeignet. Die Erfahrung zeigt aber, dass mit gewisser Kompromissbereitschaft und einer Begleitperson, die Teilnahme an einzelnen Reisen aus dem Elfriede Klein Programm durchaus möglich ist. Leider können weder Reiseleitung noch Busfahrer zusätzliche Assistenzaufgaben übernehmen. Eine individuelle Beratung ist unter der Tel. +49 (0)68 37-2 01 möglich.


19. Datenschutz: Personenbezogene Daten
Elfriede Klein Reisen verarbeitet Kundendaten zur Reisedurchführung, Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung [Art. 6Abs.1lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)] sowie zu Werbezwecken für eigene Angebote (Art. 6Abs.1lit. f DSGVO). Die Verarbeitung wird teilweise von externen Dienstleistungspartnern untestützt. Die Daten werden für die Dauer der Geschäftsbeziehung gespeichert, mindestens jedoch entsprechend den gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Für die Wahrnehmung der Teilnehmerrechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Datenübertragbarkeit nach Art. 15 bis Art. 20 der DSGVO genügt eine Mitteilung. Kontaktdaten siehe unten. Auf das Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77DSGVO) wird hingewiesen. Verantwortlicher im Sinne der DSGVO ist Elfriede Klein Kulturreisen, Geschäftsführerin Elfriede Klein. Für interne Verwaltungszwecke werden personenbezogene Daten innerhalb der Elfriede Klein Reisen verarbeitet und übermittelt (Art. 6 Abs. 1lit. f DSGVO). Der Verwendung der Teilnehmerdaten zu Werbezwecken können jederzeit widersprochen werden (Art. 21Abs. 2 DSGVO). Eine Mitteilung genügt.
Nähere Einzelheiten zum Datenschutz unter: www.elfriede-klein-kulturreisen.de.


20. Außergerichtliche Streitbeilegung
Elfriede Klein Reisen ist zurtzeit gesetzlich nicht verpflichtet, an außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen und behält sich die Entscheidung über eine freiwillige Teilnahme an einem solchen Verfahren im Einzelfall vor. Nach den gesetzlichen Vorschriften ist jedoch trotzdem der Link auf die Plattform der EU Kommission zur Online Streitbeilegung anzugeben:
http://ec.europa.eu/odr


21. Gerichtsstand
Zwischen dem Kunden und Elfriede Klein Reisen findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung, insbesondere die §§ 651a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Dies gilt auch für das gesamte Rechtsverhältnis. Soweit bei Haftungsklagen des Kunden gegen Elfriede Klein Reisen im Ausland dem Grund nach nicht deutsches Recht angewendet wird, findet bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Kunden ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von Elfriede Klein Reisen in Felsberg vereinbart.


22. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bewirkt nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

23. Meine Kontaktdaten
Veranstalter:
Elfriede Klein Kulturreisen
Großwies 18
D-66802 Überherrn – Felsberg


Telefon +49 (0)68 37-2 01
Telefax +49 (0)3212 12 87 971
Mobil +49 (0)170 3134191


elfriede.klein@t-online.de
www.elfriede-klein-kulturreisen.de


Stand: 1. März 2024